für Lieferungen und Leistungen an ihre Kunden
Die brandlevel GmbH (nachfolgend "brandlevel" genannt) übernimmt für ihre Auftraggeber/Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) Aufgaben in Marken-Entwicklung, Brand Coaching und Marken-Kommunikation einschließlich strategischer Beratung sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
Die folgenden allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Erteilung aller Aufträge durch Kunden an brandlevel einschließlich mit Kunden geschlossener Verträge.
Diese AGB gelten nur, soweit der Kunde Unternehmer ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch brandlevel als vereinbart. Stillschweigen seitens brandlevel gegenüber anderslautenden Bedingungen gilt auf keinen Fall als Anerkennung oder Zustimmung. Dies gilt ausdrücklich auch für Stillschweigen in einem Bestätigungsschreiben.
Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder ähnlichen geschäftlichen Dokumenten verwiesen wird, wird hiermit vorsorglich widersprochen. Sie finden keine Anwendung.
Diese AGB gelten beginnend mit ihrer ersten vertraglichen Einbeziehung für die Dauer der von brandlevel mit dem Kunden eingegangenen Geschäftsbeziehungen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die AGB im einzelnen Fall nicht ausdrücklich eingeschlossen werden und wenn nicht explizit abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Verträge mit brandlevel kommen erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit der Bestellung des Kunden auf der Grundlage eines vorher von brandlevel übermittelten verbindlichen Angebots/Kostenvoranschlages zustande. brandlevel behält sich vor, Aufträge im Sinne des Kunden (insbesondere bei Klein- oder Eilaufträgen) durch sofortige Ausführung (fern-)mündlich oder konkludent anzunehmen. Der Vertragsinhalt richtet sich nach der Auftragsbestätigung durch brandlevel. Bei Differenzen zwischen diesen AGB und einem einzelnen Auftrag gilt insoweit der vereinbarte Inhalt des Auftrages.
Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von brandlevel schriftlich bestätigt worden sind.
brandlevel sieht sich für die Dauer von vier Wochen ab dem Datum des Angebots an Angebote gebunden, sofern im Angebot keine anderslautenden Angaben gemacht wurden.
Soweit brandlevel von einer den Auftrag betreffenden Besprechung mit dem Kunden einen Besprechungsbericht anfertigt, ist der Inhalt dieses Berichtes für beide Parteien verbindlich, falls der Kunde nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Im Einzelfall können die Parteien, soweit erforderlich, kürzere Fristen vereinbaren.
brandlevel und der Kunde übermitteln sich gegenseitig, rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen wichtig sind. Hierzu gehören Informationen über das vom Kunden zur Verfügung gestellte Budget sowie alle für die Erbringung der Leistung durch brandlevel relevanten betriebswirtschaftlichen und ökonomischen Daten.
brandlevel ist an die Weisungen des Kunden gebunden. Der Kunde wird seine Weisungen und Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass brandlevel in die Lage versetzt wird, alle Arbeiten, mit denen sie beauftragt ist, reibungslos und termingerecht durchführen zu können.
Fixtermine müssen explizit und schriftlich als solche vereinbart werden.
Bei Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins ist der Kunde erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Liefertermin nach schriftlichem Setzen und Ablauf einer im Einzelfall angemessenen Nachfrist nicht eingehalten wird.
brandlevel ist auch ohne ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung dazu berechtigt, dem Kunden die fertiggestellten Leistungen auf dessen Kosten zuzusenden. brandlevel ist zu diesem Zweck berechtigt, die im Einzelfall geeignet erscheinende Versandart auszuwählen. Jede Sendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Der Lauf von Fristen wird dann gehemmt, wenn der Kunde nach Erteilung eines Auftrages Änderungswünsche äußert, die entscheidende Auswirkung auf die Terminsetzung haben. brandlevel wird den Kunden dahingehend informieren, so dass ein neuer Termin abgestimmt werden kann.
Schuldet brandlevel dem Kunden ein individualisiertes Werk (z. B. Entwurf) als Arbeitserfolg, so ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
Annahme und Zahlung einer Leistung oder eines Projekts stellen eine Abnahme dar. Eine Abnahme gilt darüber hinaus als erfolgt, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk nicht innerhalb einer Frist von einer Woche abnimmt, und wenn im Einzelfall keine abweichende Frist zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die Abnahme richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wurden Teile der Leistung vom Kunden bereitgestellt oder durch den Kunden vorgegeben, so kann sich der Kunde in Bezug auf diese Teilleistungen nicht auf das Vorliegen eines Mangels berufen. Mangelhaft sind im Übrigen nur Leistungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, bei denen von den Anforderungen oder Weisungen des Kunden grob abgewichen wurde, oder die grob unsachgemäß ausgeführt wurden.
Im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Auftrages ist brandlevel frei in der Gestaltung des beauftragten Materials. Reklamationen beispielsweise hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch- technischen Mittel sind insoweit somit ausgeschlossen.
Für die Leistungen von brandlevel wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zu Grunde gelegt. Die Höhe von Honoraren ist vor Erteilung des Auftrags mit brandlevel zu vereinbaren.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung beinhaltet nur Eigenleistungen von brandlevel. Fremdleistungen sind gesondert zu vergüten bzw. direkt mit dem Fremddienstleister abzurechnen, soweit diese nicht explizit als integrierter Bestandteil der Eigenleistungen von brandlevel vereinbart wurden.
Wird die für eine Leistung vorgesehene Zeit aus Gründen, die brandlevel nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält brandlevelauch für die Zeit, um die sich die Arbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung führen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch für brandlevel soweit diese einen Mehraufwand bewirken.
Die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechtspositionen hinsichtlich der Leistungen der brandlevel bedarf einer Vereinbarung im Einzelfall. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist jede Nutzung der durch brandlevel erbrachten Leistungen über das reine Leistungshonorar hinaus honorarpflichtig.
Sofern ein Nutzungshonorar vereinbart wird, richtet sich dieses nach dem Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich, Verwendungszweck) und wird zusammen mit diesen vorab vereinbart. Es gilt nur für die vereinbarte Nutzung. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist separat honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch brandlevel.
Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung aller auf die jeweilige Leistung entfallenden finanziellen Verpflichtungen, insbesondere des Honorars und der Erstattung sämtlicher Kosten auf den Kunden über.
Fremdkosten sowie Nebenkosten (Porto, Verpackung, Vervielfältigungen, Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, etc.) werden dem Kunden weiterberechnet.
Die im Rahmen der Auftragsausführung notwendig werdenden Reisekosten trägt der Kunde.
Der Kunde trägt zudem Abgaben an Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, etc.), Steuern, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Abgaben an die Künstlersozialversicherung. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass diese erst nachträglich erhoben werden.
brandlevel ist dazu berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese entsprechend abzurechnen. Erfolgt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum hinweg, kann brandlevel Abschlagszahlungen entsprechend dem bis zum Abrechnungszeitpunkt erbrachten Leistungsaufwand verlangen.
Von brandlevel and den Kunden gestellte Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechtspositionen hinsichtlich der Leistungen von brandlevel im Einzelfall vereinbart wurde, bedarf jede anderweitige oder weitergehende Nutzung durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten der Zustimmung durch brandlevel. Die Zustimmung zur anderweitigen oder weitergehenden kann von der Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig gemacht werden.
Für Ideen, Entwürfe und Konzepte, die der Kunde abgelehnt, bzw. nicht ausdrücklich oder konkludent freigegeben hat, räumt brandlevel dem Kunden keine Nutzungsrechte ein. Solche Ideen, Entwürfe und Konzepte stehen brandlevel zur freien Nutzung zur Verfügung.
Soweit nicht vereinbart, sind Vervielfältigungen, Duplikationen, Reproduktionen und andere Verwertungsformen – unabhängig davon, in welcher Weise die Nutzung erfolgt – nicht gestattet.
Eine Weitergabe der Leistungen von brandlevel an Dritte ist nur in dem für den Vertrag erforderlichen Umfang gestattet. Eine Weitergabe an Dritte (einschließlich Partner- und Tochterunternehmen) ist, ebenso wie eine Erteilung von Unterlizenzen, darüber hinaus nicht ohne vorherige Zustimmung durch brandlevel gestattet.
Zieht brandlevel Dritte (beispielsweise Fotografen, Models, oder andere) für Fremdleistungen heran, so werden die Nutzungsrechte hierfür möglichst im vom Kunden gewünschten Umfang erworben. Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe von Ziffer XYZ dieser AGB. brandlevel wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Rechte informieren, soweit ihr diese bekannt sind. brandlevel übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern, die sich aus nachträglich erhobenen Vergütungserhöhungen gemäß §§ 32, 32 a ff. UrhG ergeben könnten. Der Kunde stellt brandlevel von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme anfallender Kosten aus Rechtsverfolgung und -Verteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung des Kunden gegenüber brandlevel gilt auch für den Fall, dass Dritte deswegen Ansprüche erheben, dass der Kunde deren Leistungen über den vereinbarten Umfang der gewährten Nutzungsrechte hinaus genutzt hat bzw. genutzt haben soll. Weitere Schadensersatzansprüche seitens brandlevel bleiben vorbehalten.
brandlevel steht zu jedem Zeitpunkt – auch nach Beendigung des Auftrages – das Recht zu, die für den Kunden erbrachte Leistung für Zwecke der Eigenwerbung , Nennung von Referenzen oder Präsentation zu nutzen.
brandlevel hat das Recht, die von ihr entwickelten Kommunikationsmedien in unauffälliger Form mit ihrem Firmennamen zu kennzeichnen.
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines mit dem Kunden abgestimmten Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist brandlevel bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Kunden einzugehen. In diesem Falle haftet brandlevel nicht für die Bezahlung der Leistungen des Dritten oder für die Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen des Kunden oder des Dritten. brandlevel überprüft nicht die Bonität von Dritten und steht hierfür auch nicht ein. Auf Anforderung hat der Kunde brandlevel gegenüber eine entsprechende Originalvollmacht auszustellen.
brandlevel erbringt ihre Leistungen mit der in der Branche üblichen und fachmännischen Sorgfalt.
brandlevel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften brandlevel sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung durch brandlevel sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Die vorgezeichneten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
brandlevel übernimmt über die ihr etwaig obliegenden Auswahl- und Überwachungspflicht hinaus keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von brandlevel zur Erbringung der eigenen Leistungspflichten aus dem Auftrag sind. brandlevel wird jedoch auf Verlangen alle ihr etwaig zustehenden Ansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten und diesen bei der Durchsetzung der Ansprüche nach Möglichkeit unterstützen.
Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche brandlevel zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadenersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
brandlevel übernimmt keine Haftung für produktbezogene Werbeaussagen des Kunden.
brandlevel haftet nicht für die Schutzfähigkeit ihrer Leistungen im Sinne des Patent-, Urheber-, Geschmacksmuster- oder Markenrechts oder eine sonstige Schutzfähigkeit. Bei der Entwicklung von Marken führt brandlevel keine abschließende rechtliche Prüfung durch, wird diese jedoch, falls vom Kunden gewünscht, in dessen Namen und auf dessen Rechnung veranlassen.
Es obliegt dem Kunden zu überprüfen, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung, bzw. deren Nutzung gegen das Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte usw.) oder andere Rechte/Gesetze verstößt. Die Haftung für etwaige Verstöße obliegt dem Kunden. Der Kunde hat brandlevel einschließlich der gesetzlichen Vertreter persönlich gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, bzw. von diesen auf erstes Anfordern freizustellen. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungs- bzw. Verteidigungskosten. Weitere Schadensersatzansprüche seitens brandlevel bleiben vorbehalten.
Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen über brandlevel sind durch den Kunden streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss des Auftrags.
Eine Recht auf Zurückbehaltung steht dem Kunden nur dann zu, wenn Forderungen des Kunden unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Der Kunde verzichtet auf Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes für den Fall dass eine Streitigkeit mit brandlevel im Zusammenhang mit einem Auftrag oder dessen Durchführung entsteht.
Ohne Zustimmung durch brandlevel dürfen Rechte des Kunden aus oder in Zusammenhang mit einem Auftrag nicht abgetreten werden.
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen von brandlevel steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Ansprüche des Kunden seitens brandlevel unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Bei Insolvenz des Kunden oder Antrag auf der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist brandlevel berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Abweichende oder ergänzende Regelungen in Bezug auf diese AGB oder den erteilten Auftrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für den jeweils betroffenen Auftrag. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schriftform außer Kraft gesetzt werden soll. Dort, wo diese Geschäftsbedingungen die Schriftform erfordern, ist diese auch durch Übermittlung durch E-Mail oder Telefax erfüllt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Auftrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Fall eine solche Bestimmung, deren Wirkung dem von allen Parteien verfolgten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Falle einer Lücke, die durch das Fehlen einer Bestimmung entsteht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, es sei denn, es ist aufgrund gesetzlicher Regelungen ein anderer Ort vorgeschrieben.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Kaufrechts der Vereinten Nationen (CISG) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.